Beschwerde an Oberstaatsanwalt Jörg Wilkmann vom 08.04.2019 - Blog - Private Website - Rainer Mierzwa

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Beschwerde an Oberstaatsanwalt Jörg Wilkmann vom 08.04.2019

Private Website - Rainer Mierzwa
Herausgegeben von in Recht & Unrecht ·
  
Horst-Gerhard Düsterhöft
Deutscher Staatsangehöriger,Diplomlehrer,
Oberstudienrat im Ruhestand,
CEO DÜSTI‘s Computer-Shop, Webmaster
Blogger, IT-Fachmann, Rechtsvertreter der
Familie und der Firma  Horst-Gerhard Düsterhöft
Velpker Str. 11

39646 Oebisfelde-Weferlingen                                                                     08.04.2019

 

 

 
Staatsanwaltschaft Magdeburg
Herrn Oberstaatsanwalt Jörg Wilkmann  
Breiter Weg 203-206

 
39104 Magdeburg

 

 
Die etwas andere B e s c h w e r d e
in der Sache mit den
Geschäftsnummer
166 Js 1272/19
165 JS 9709/19
und weitere...

 
des Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft, Velpker Straße 11, 39646 Oebisfelde-Weferlingen  
OT Oebisfelde
- Beschwerdeführer  -
Rechtsvertreter & Prozessbevollmächtigter der Familie Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft sowie der Firma DÜSTI‘s Computer-Shop Oebisfelde, in eigener Sache. Anschrift: Siehe Briefkopf.  
Berechtigt für Arbeitsleistungen Rechnungen auszustellen. Betriebsnummer: 18683812.
Ust.-ID: DE259981190. Stundenlohn 150,00€/Stunde inkl. MwSt.
Für jede Kopie (SW,Farbe) der Anlagen wir eine Gebühr von 0,50 EUR fällig.
Pauschalkosten pro Seite DIN A4 eines Schriftsatzes werden Kosten von 20,00 EUR fällig.
Es gelten die AGB der Firma DÜSTI‘s Computer-Shop Oebisfelde.  

 
gegen

 
Frau Bornemann ohne Vornamen, Herrn Gebauer ohne Vornamen, Herrn Frank Baumgarten, Herrn Fröhlich ohne Vornamen (diente 2006)  Staatsanwaltschaft Magdeburg.  Dienstanschrift: Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg.
- Beschwerde-Empfänger-
Sehr geehrte Frau Bornemann ohne Vornamen, Herr Gebauer ohne Vornamen,
keine Angst, meine etwas andere „Beschwerde“ an Ihren Chef, den Herrn Oberstaatsanwalt Jörg Winkelmann ist kein Aprilscherz. Meinen Schriftsatz an Ihren Kollegen Herrn Frank Baumgarten hatten Sie ja bereits erhalten und auch mitbekommen, dass ich auch so etwas ähnliches wie er. Ich bin auch Pressesprecher meiner Familie, meiner Firma meinen Kunden und meiner Familie.

 
Als Diplomlehrer für Biologie, Chemie und Informatik und möchte Ich Ihrer Kollegin Bornemann und dem Herrn Gebauer zunächst eine kleine Unterrichtsstunde in Sachen Höflichkeit gegenüber anderen Menschen geben. Ich habe es in der DDR (https://born-in-gdr.com)  bereits als Kind gelernt:  
Wenn man einen Brief schreibt, dann nennt man seinen Vornamen, seine Anschrift, schreibt den Brief auch selbst und unterzeichnet mit eigener Unterschrift und gegebenenfalls noch ein Stempel drauf, wenn es eine Firma oder eine Behörde repräsentiert. Warum läuft das bei Ihnen nicht auch so?

Sehen Sie, deshalb habe ich auch meinen Job als Lehrer an einer staatlichen Schule der BRD 2.0 2007 aufgegeben. Denn diese Form der Anrede mit Nachnamen ist unpersönlich und trägt nicht zur Verbesserung des „Betriebsklimas“ in einer staatlichen Behörde bei.  

 
Schauen Sie, am Dienstag war ich im Finanzamt in Haldensleben. Dieser Behörde verdanke ich eigentlich den ganzen Ärger mit dem Herrn Wulfhard Peters und seinen durchgeknallten RA Thomas Köhler.  
Denn die beiden Beamten Berner oder Brouer veranlasste am 9. September 2017 die Sperre meines Geschäftskontos bei der Volksbank eG.  
Und Sie kennen so etwas aus dem naturwissenschaftlichen Unterricht:  
kleine Ursache → erzeugt → große Wirkung
Nun habe ich nie mit dem Finanzamt Haldensleben irgendwelche Probleme gehabt. Denn schließlich bin ich als Unternehmer natürlich verpflichtet, meine Steuern zu zahlen. Und da  immer fair behandelt wurde, wenn ich mal nicht pünktlich meine Steuererklärungen abgegeben hatte, war ich Ihnen auch nach der Sperre nicht böse. Ich habe auch keine Anzeige beim LKA abgegeben, sondern versuchte das Problem außergerichtlich zu lösen.  

Die Bank wurde gefeuert, ich brauchte einen Monat um mein Unternehmen zu retten. Das war ganz einfach, denn von Anfang an gelten in meinem Geschäft zwei Regeln:
1. „Keine Kredite von Banken!“
2. „Nur Bares ist Wahres“
Meine Gläubiger erhielten natürlich Ihr Geld von einem anderen Konto überwiesen. Ja und der Herr Wulfhard Peters, mein Vermieter seit 9 Jahren und 9 Monaten wohnt ja nur 300m von seinem eigenen Mietobjekt entfernt.  
Und weil ich sowieso mal mit Ihm besprechen wollte, wie es mit dem Mietverhältnis weiter gehen soll, lud ich Ihn in sein eigenes Mietobjekt mit meinem Schreiben vom 10.10.2017 ein, zu mir zu kommen und sich die fällige Mietkaution in Bar abzuholen.  

 
Denn in meinem Geschäft gab es ohne Geschäftskonto nur die Zahlung über mein Kassensystem.  
Beweis:
Siehe Anlagen: V7/1 und V7/2

 
Und, so ist das unter Geschäftsleuten in Oebisfelde üblich unterbreitete ich Ihm in diesem Schreiben sogar das Angebot, das Mietobjekt für 30.000 EUR käuflich zu erwerben.  
Bei Ablehnung meines Angebots zum Kauf, teilte ich Ihm mit, dass ich zum
31. Dezember 2017 das Mietobjekt fristlos kündigen werde und einen Tag vorher, die Übergabe/Übernahme mit Ihm durchführen werde.

 
Das heißt:  
1. Vermieter oder sein Beauftragter kommt in mein Geschäft →erhält die Mietzahlung in Bar gleich für die Monate September 2017 bis Dezember 2017.
2. Vermieter Antwortet mir zu meinem Kaufangebot mit „Ja“ oder mit „Nein“.

 
3. Bei „Ja“, oder Digital „High“, „1“ → Kaufvertrag wird aufgesetzt.

 
4. Bei „Nein“ oder Digital „Low“, „0“ → Herr Düsterhöft muss keine Waren zum Weihnachtsgeschäft 2017 einkaufen, informiert seine Kundschaft über die Räumung des Ladengeschäftes, nimmt keine Aufträge an, Kunden holen Ihre Sachen ab, Räumlichkeiten für die wertvollen Artikel, Maschinen, Möbel und sonstiges müssen angemietet werden.
Ein Sonderverkauf findet statt, damit so viel wie möglich vor der Räumung verschwindet.  
Herr Düsterhöft räumt das Geschäft bis spätestens Ende November 2017, so dass er und seine Angehörigen und Enkelkinder die Vorweihnachtszeit und die Feiertage sowie den Jahrenswechsel 2017/2018 in Ruhe und Frieden genießen können.  

 
5. Bei „Nein“ muss ich meine Lieferanten und Kunden, sowie die Gläubiger informieren und Verträge (1&! Internet, Telefon, Versicherungen usw.) zum 31.12.2017 kündigen.

 
6. Bei „Nein“ muss ich den Vermieter drängen, mir das Sparbuch mit der fälligen Mietkaution, die ich 2008 zahlte mit Zins und Zinseszins  zurück zu bekommen.
Auch die Demontage der Lampen kann erfolgen. Die Übernahme/Übergabe könnte vorverlegt werden, so dass gegebenenfalls Mängel im Mietobjekt beseitigt werden.  
Die Nebenkostenabrechnung 2017 könnte angefordert werden und alles könnte vor Weihnachten 2017 bereits abgeschlossen sein!  

 
Der Herr Wulfhard Peters antwortet mir nicht. Zur Antwort auf mein Schreiben erhalte ich nach 2 Tagen eine Drohung einer „Räumungsklage“ vor dem Landgericht Magdeburg, wenn ich das Mietobjekt nicht bis zum 31.10.2017 geräumt habe!  

 
Ist kein Scheiß. Auf mein Angebot zu zahlen, das Mietobjekt zu räumen, zu reinigen, oder fristlos zu kündigen antwortet mir dieser RA Thomas Köhler mit einer Drohung einer Klage, und dann gleich vor dem Landgericht in Magdeburg.  

 
Mal ganz ehrlich, Werte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft Magdeburg, verstehen Sie diese Reaktion des RA Thomas Köhler?  

 
Das ist doch völlig schwachsinnig. Ich biete Geld zum Kauf und zur Begleichung der Mietschulden bereits im Voraus, bis Ende des Jahres 2017.
Ich kündige das Mietobjekt zum 31.12.2017, räume alles, beseitige Mängel und gebe so dem Vermieter Herrn Wulfhard Peters sogar einen festen Termin des Auszugs.  

 
Nun könnte er bereits einen Nachmieter suchen. Und schon ab 1.1.2018 könnte er das Mietobjekt wieder vermieten. Denn schließlich verliert er jeden Monat Leerstand im Mietobjekt 500,00 EUR. So sehe ich das als Unternehmer.  

 
So Werte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft, ich könnte an dieser Stelle bereits meinen Vortrag beenden. Aber Sie sollen selbst sehen, was dieser Verbrecher Thomas Köhler aus Oebisfelde in der Folge angerichtet hat.  

 
Der Typ hat keine Peilung von einer Räumungsklage. Ein Blick ins Internet auf die Webadresse: https://ratgeber.immowelt.de/a/raeumungsklage-ablauf-dauer-kosten.html  hätte auch ein Hilfsschüler bereits lesen können, was man bei einer „Räumungsklage“ zu beachten hat!  

 
Werte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft Magdeburg! Lesen Sie den Ablauf und erklären Sie mir Bitte dass es noch eine Steigerung für Blödheit am Landgericht Magdeburg gibt, wenn eine Richterin Miriam Soehring und Ihre Justizangestellte Schulenburg mir am 1. Dezember 2017 eine Einladung zu einer „Güteverhandlung“ zwei Monate nach Räumung des Mietobjekts zum 31.12.2017 zustellt.  

 
Und noch bescheuerter der Fakt, dass der Rechtsanwalt des Mandanten Wulfhard Peters  der Thomas Köhler der Richterin Miriam Soehring sogar in seiner Klageschrift  mein Schreiben vom 10.10.2017 als „Anlage K6“ dazu gelegt hat. Siehe Anlage V7/1 und V7/2 mit dazu gelegt.  
 
Das ist Parteiverrat § 356 des Herrn RA Thomas Köhler! Wozu brauche ich hier einen Rechtsanwalt, der mich verteidigen soll, wenn ich nachweislich unschuldig bin?
§ 356
Parteiverrat
(1) Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Handelt derselbe im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei, so tritt Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren ein.
Werte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft Magdeburg, nun betrachten Sie noch einmal meine Strafanzeigen gegen den Herrn Thomas Köhler wegen mehrerer schwerer Delikte.  
Hallo! Wir schreiben heute den Monat April 2019! Wie lange sollen sich Gerichte und die Staatsanwaltschaft noch mit solch einem Idioten beschäftigen. Der gehört in die Nerverheilanstalt oder sollte Berufsverbot bekommen!  

 
Der hat keine Peilung von Räumungsklage aber auch von seinen unsinnigen Forderungen  „Schönheitsreparaturen“ in dem von mir geräumten und am 30.12.2017 übergebenen Mietobjekt durchzuführen!  

 
Wie soll ich das machen, wenn ich die  Schlüssel für das Mietobjekt bereits am 30.12.2017 abgegeben habe. Unter Zeugen! Da nötigt mich der RA Thomas Köhler wohl in das Mietobjekt einzubrechen und die Reparaturen durchzuführen? Das ist wieder eine Straftat:  
§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar. (4) Inbesonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

 
Und noch was, Werte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft Magdeburg, wenn der Typ Thomas Köhler bei der Vernehmung, die ich beantrage, Ihnen erzählt, dass ich verpflichtet bin „Schönheitsreparaturen“ und Mängel die der Vormieter verursacht hat auszuführen, dann haltet Ihm mal  das Urteil des Bundesgerichtshofs VIII ZR 185/14 vom 18. März 2015, Urteil: BGB§ 307 Bg, § 535 Abs. 1 Satz 2 vor seine Nase.

 
Hier steht klar und deutlich seit 18.03.2015 der Mieter dafür nicht verantwortlich gemacht werden kann, wenn diese Mängel vom Vormieter verursacht wurden.  
Und auch da hat der RA Thomas Köhler seinen Mandanten verraten, indem er mir mitteilte , dass diese Renovierungs-Firma einen kleinen Teil einer Wand gestrichen hat, an der der große Schrank stand, den ich vom Vormieter übernommen hatte.  

 
Den mussten wir zertrümmern und dann kam zum Vorschein, wie es vor 2008 in diesem Mietobjekt einem Bistro ausgesehen hat. Alles andere wurde von mir renoviert und gestrichen. Ich berufe mich somit auf die „Unwirksamkeit der Renovierungs-Klausel“. Den Beweis, dass die Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses renovierungsbedürftig war hat mir somit der RA Thomas Köhler selbst geliefert.  

 
Ja und dafür möchte ich eine angemessene Ausgleichsleistung, bzw. Zahlung, sagen wir für Farbe und Malerarbeiten in Höhe von 4000,00 EUR! Auch dies teilen Sie bitte dem Herrn Thomas Köhler bei seiner Vernehmung mit.

 
Falls der Beschuldigte bzw. Beklagte dies alles abstreiten sollte, verlange ich eine Ortsbegehung in im Mietobjekt, Gardelegener Str. 9, 39646 Oebisfelde.  

 
Normaler Weise könnte ich an dieser Stelle mein Schreiben beenden, aber die Geschichte mit dem Finanzamt Haldensleben und meinem Besuch war das beste, was ich machen konnte. Man kommt rein, fragt höflich wo die Beamten arbeiten, die man mal persönlich sprechen möchte.  

 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die einem begegnen grüßen freundlich. Herr Frank Trapiel bittet mich in sein Büro und  ich erzähle Ihm meine verrückten Geschichten, dass er lächeln muss wie idiotisch manche Sachen so ablaufen.  

 
Er hält sogar eine Besucherin an, zu warten um die Unterhaltung zu beenden. Und teilt mir mit, ich könne meine Steuererklärung und EÜR erst Ende Juli 2019 abgeben. Und wenn ich das zeitlich nicht schaffe, soll ich nochmal anrufen.  

 
Ich erzählte Ihm auch, dass ich 2006 von einem Staatsanwalt Fröhlich von der Staatsanwaltschaft Magdeburg beschuldigt wurde Kinder im Unterricht an der Sekundarschule Walbeck verprügelt zu haben. Und als ich dann erzählte, dass es noch eine Steigerung für Blödheit gab und mich ein Richter Heimo Andre Petersen ein Jahr nach dem Vorfall vor dem Amtsgericht Haldensleben anklagte, obwohl nachweislich die Kinder der Polizei und Staatsanwaltschaft nur Unsinn erzählt hatten, da musste der Herr Frank Trapiel lächeln.
Er sagte mir, dass er auch den Richter Heimo Andre Petersen nicht leiden kann, weil der seinen Sohn zu Unrecht verknackt hatte.  

 
Ja und als ich Ihm erzählte dass dieser Richter auch seinen Richter gefunden hat, und der heißt Horst-Gerhard Düsterhöft und hat einen gerichtlichen Mahnantrag und sogar schon einen Antrag zur Vollstreckung, da musste er lächeln.  

 
Wir verabschiedeten uns und ich versprach Ihm, auf meiner Website über dieses schöne Erlebnis zu berichten. Und einen 5 Sterne Eintrag gibt es definitiv auch auf DÜSTI Google.  

 
Werte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft Magdeburg, das ist Bürgernähe und das macht Spaß. Auf Eurer Google Seite sieht es etwas trüber aus mit 1,3% Bewertungen ziemlich mies.  
Na vielleicht kann ich ja Euer Euren Score als IT Fachmann ein wenig aufbessern. Kommt halt immer darauf an, dass man respektvoll behandelt wird.  

 
Mit freundlichen Grüßen  

 
Horst-Gerhard Düsterhöft (Düsti für meine Freunde)

 
Kurze Pinkelpause!  

 
Kapitel II

 
Da Sie ja bereits Erwachsenen Menschen sind, kommt von mir gratis noch eine Lektion  über die Themen: Demokratie, Diktatur, Rechtsbeugung durch Richterinnen und Richter, Vetternwirtschaft, Parteiverrat, Verleumdung, Mobbing und Bossing, über den gelben Staatsangehörigkeitsausweis, und über mein Leben in der „BRD 2.0“, von 1990 bis heute dazu.  

 
Ich verwende mal nicht in meinen Ausführungen stets die lange Form „Bundesrepublik Deutschland“, denn dies ist Erstens zu lang und Zweitens berücksichtigt es nicht die Deutschen Staatsangehörigen, die 40 Jahre in der sozialistischen DDR lebten.
Besuchen Sie am Besten das Eingangsportal meiner Websites auf:
https://duesti.de

 
Lesen Sie sich am Besten einige Beiträge in meiner Blogs und Foren durch, um mich besser zu verstehen. Wenn Sie der Deutschen Sprache nicht so mächtig sind, haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, sich  meine Beiträge in 50 Sprachen übersetzen zu lassen.
Entschuldigen Sie bitte eventuell auftretende Rechtschreibfehler oder machen Sie mich darauf aufmerksam, damit ich sie korrigieren kann.  

 
Wenn Sie Fragen und Anregungen oder auch Kritik äußern wollen, nehmen Sie Kontakt über mein https://al-di.com/kontaktformular.html auf.   

 
Gleich vorweg noch der Hinweis: Dieses Schreiben ist streng vertraulich! Die Angestellte Sekretärin, die mein Schreiben zur Bearbeitung erhält, hat es umgehend an den Leiter der Behörde, den Herrn Oberstaatsanwalt Herrn Jörg Wilkmann, weiter zu leiten. Herr Jörg Wilkmann, sie bitte ich, im Beisein der Kollegen Bornemann, Gebauer und Frank Baumgarten meine Ausführungen gründlich zu studieren, und nach Auswertung mir auf meine Fragen und Bedenken zu antworten.  

 
Fertigen Sie sich bitte eine Kopie des Schreibens, sowie der Anlagen an und senden Sie mir bitte die Original Unterlagen wieder zurück.
Ich benötige diese gegebenenfalls als Beweis für meine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe und gegebenenfalls auch für eine Klage vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.  
http://www.bpb.de/nachschlagen/gesetze/menschenrechtskonvention/  

 

 
Das Antwortschreiben der Frau Bornemann ist mir per Einschreiben mit Rückschein ist im Original mit Ihrer Unterschrift und vollständigem Namen an meine oben angegebene Adresse zurück zu senden.
Sollten Sie meinen Forderungen nicht nachkommen, werde ich sämtliche Inhalte auf meinen ca. 20 Webseiten der Öffentlichkeit zugänglich machen.

 
Werte Frau Bornemann, ich lasse mal das „Oberstaatsanwalt“ weg, genau so kann ich auf meine Titel, Diplomlehrer, Oberstudienrat im Ruhestand verzichten.  

 
Hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihres Schriftsatzes, bzw. des maschinell erstellten Schriftsatzes der Staatsanwaltschaft Magdeburg, vom 11.03.2019, welches ich nur durch Zufall zwischen meinen Werbeblättern fand.

 
Um in Zukunft den Verlust wichtiger Dokumente zu vermeiden und auch zur Einhaltung der Fristen, ist es in diesem Lande üblich, Schriftsätze per Einschreiben z.B. mit Einwurf, mit Rückschein, mit persönlicher Empfangsbestätigung dem Empfänger zuzusenden.  
Meine säumigen Kunden erhalten Einschreiben, mit Rückschein genau so, wie Geschäftspartner, Klagegegner oder auch Personen, die in Diensten des Staates stehen.  

 
Und noch etwas habe ich schon zu DDR Zeiten meinen Schülern beigebracht:  Wenn man mit jemandem kommuniziert, oder jemandem ein Schreiben zusendet, dann ist es üblich, dass man seinen vollständigen Namen, seinen Status, meinetwegen auch Titel und sein Anliegen, auch für den Empfänger verständlich mitteilt. Setzen Sie sich auch ruhig selbst einmal an Ihren PC, starten Sie Microsoft Word oder Libre Office, bringen Sie Ihre eigenen Gedanken zu Papier, setzen Sie Ihre Unterschrift und gegeben falls ein Dienstsiegel oder den Firmenstempel dazu.  

 
Dann sieht die Sache schon viel persönlicher aus und man kann auch gleich erkennen, ob Sie mein Anliegen überhaupt verstanden haben oder nicht. Da freut sich auch Ihre Sekretärin, denn die soll ja nicht Ihre Aufgaben erledigen.  

 
Im Zusammenhang mit dem Namen und dem Status, können Sie bereits ganz oben unter meiner Anschrift erkennen, dass Sie es mit einem „Deutschen Staatsangehörigen“ zu tun haben, der sich von Titeln, Namen, Dienstgraden, Uniformen, Orden, sowie von Statussymbolen nicht so einfach beeindrucken lässt.  

 
Und das Wichtigste, dass hat die DDR Band Puhdys  in Ihrem Song von 1971 „Geh dem Wind nicht aus dem Wege“ treffend zum Ausdruck gebracht „...was in Deinem Kopf steckt zählt, nicht die Haare und auch nicht Dein Hut...“. Oder vielleicht noch anders „Thermometer sind nicht die einzigen Dinge, die Grade haben, ohne Gehirn zu besitzen...“ . Dies habe ich auch kürzlich der Richterin Ingrid Gebauer vom Amtsgericht Haldensleben so erklärt.  

 
Sie hat es jedoch irgendwie nicht so recht verstanden, was ich damit meinte. Vielleicht könnten Sie es einmal mir Ihrem Ehemann, dem Herrn Oberstaatsanwalt Gebauer ohne Vornamen, in Ihrer Behörde besprechen.  

 
Nochmals, wir verzichte auf unsere Titel  „Oberstaatsanwältin/Oberstaatsanwalt für die männlichen Kollegen bei Ihnen und das „Diplomlehrer, Intellektueller, Oberstudienrat, Chief Executive Officer(CEO) der Firma DÜSTI‘s Computer-Shop“ bei mir erst einmal.

 
Obwohl drei Gemeinsamkeiten erkenne ich doch zwischen uns beiden:
1. Wir sind beides Beamte und sind, bzw. waren bis zur Pensionierung als Staatsbedienstete im öffentlichen Dienst des Bundeslandes Sachsen-Anhalt tätig.
Siehe: Anlagen Referenzen.

 
2. Dann müssten Sie eigentlich, wie ich auch, den „Staatsangehörigkeitsausweis“, im Volksmund auch „gelber Schein“ genannt, haben. Meiner ist derzeit in Arbeit bei der Frau Randel im Landratsamt in Haldensleben.

 
3. Und wir sind beide, als deutsch Staatsangehörige verpflichtet, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) zu achten, zu respektieren und alles zu tun, um Schaden vom deutschen Volke abzuwenden.

 
Auf die Eidesformel: „So wahr mir Gott helfe...“ würde ich jedoch als Atheist, Naturwissenschaftler und Anhänger der Evolutionstheorie nach Charles Darwin, verzichten.  
Übrigens meine drei Charles Darwin Bände hat mir auch dieser geistig verwirrte Angestellte des Hauptzollamrs Magdeburg mir Namen B. auch geklaut.  

 
Werte Frau Bornemann, ich weiß ja nicht einmal, ob Sie überhaupt die Befähigung haben, meinen Fall zu übernehmen? Vielleicht gibt es Sie auch gar nicht und jemand hat sich ein Synonym mit der Bezeichnung „Bornemann“ zugelegt.  

 
Nun ja, den Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft den gibt es wirklich und der schreibt auch seinen vollständigen Namen und seine Anschrift auf. Warum scheuen sich Staatsdiener, Richter in diesem Lande Ihren vollständigen Namen zu schreiben?

 
Nun bin ich ja IT-Fachmann der ersten Stunde seit 1980 (https://duesti.de/history.php ).  
Und was macht man, wenn man jemanden sucht? Richtig, man startet den Computer und sucht bei Google im Internet:  

 
Unter „Bornemann Staatsanwaltschaft Magdeburg“, fand ich 24.800 Einträge und einen Treffer bezüglich Ihres Vornamens:  

 
Wie geht das doch in dem Märchen „Rumpelstilzchen“? Als am nächsten Tag das Männlein kam begann die Müllerstochter alle Namen aufzuzählen: „Kaspar“...“Melchor“...“Rippenbiest“...“Schnürbein“ ...“Bornemann“… Immer sagte das Männlein: „Nein, so heiße ich nicht!“ Und irgendwann nach langem Suchen im Internet fand der Herr Düsterhöft doch einen vollständigen Namen.  
Heißen Sie vielleicht „Anke Bornemann“? Nun, liege ich richtig? Antwort bitte von Ihnen persönlich, Werte Frau Bornemann. Vielen Dank!

 
Sie sehen, ich habe bei meinem ernsthaften Anliegen, der „Strafanzeige“ gegen „Markus Latz“ und „Thomas Köhler“ den Spaß nicht verloren. Und wir müssen ja nicht wegen jeder Kleinigkeit gleich mit „Kanonen auf Spatzen“ schießen.  

 
Der Gang vor ein Gericht sollte nur erfolgen, wenn Mediation und Schlichtung, eine Anhörung oder auch eine Güteverhandlung, nicht zum Erfolg führen, die streitenden Parteien zu befrieden.

 
Insofern ist es schon ziemlicher Unsinn, wenn eine Richterin Miriam Soehring vom Landgericht Magdeburg die streitenden Parteien zu einer „Güteverhandlung“ lädt, und zwar zwei Monate nachdem der Beklagte, Firma Horst-Gerhard Düsterhöft eigentlich bereits sämtliche Forderungen in diesem Rechtsstreit erfüllt hat. So passiert am  
23. Februar 2018 durch die Richterin Miriam Soehring und auch am 28. Februar 2019 durch die Richterin Ingrig Gebauer. Eigentlich eine ganz liebe nette Frau, deshalb habe ich auch meine Befangenheitsanträge letztens zurück genommen.

 
Aber trotzdem muss ich Sie heftig kritisieren, weil sie in Ihren Urteil gegen mich ziemlich viel Mist verbockt hat.  
Herr Oberstaatsanwalt Gebauer ohne Vorname, Sie müssen keine Angst um Ihre Ehefrau haben, auch wenn ich ziemlich Wut auf Ihre Ehefrau haben müsste.  

 
Kleine Episode zwischendurch für Herrn Gebauer:  
Am 26.03.2018 war ich ja zur Verhandlung durch Ihre Ehefrau eingeladen. Diesmal am Nachmittag, um 13:30 Uhr. Ich hatte mich wirklich gründlich vorbereitet und 8 dicke Aktenordner mitgenommen. Die Ordner in zwei Beuteltaschen. Unterwegs auf dem Weg nach Wolmirstedt kam auf SAW die Nachricht, dass in einigen Rathäusern Bombendrohungen eingegangen sind.

 
Ich kam also in Wolmirstedt an, mit zwei großen Taschen in meinen Händen. Nun hat ja der Herr Düsterhöft dem AG Haldensleben und seinen Richterinnen und Richtern schon so viel Ärger bereitet. Und umgekehrt genau so, denn der Richter Robert Mersch hat ja den den Überfall auf meine Familie und meine Firma am 11.09.2018 in Auftrag gegeben. Und der  Richter Heimo-Andre Petersen hatte den Lehrer Horst-Gerhard Düsterhöft 2006 wegen Misshandlung von Kindern an der Sekundarschule Walbeck angeklagt. Dann die Frau Ingrid Gebauer, die sich unter aller Macht dagegen wehrt, anzuerkennen, dass der Herr Horst-Gerhard Düsterhöft, seine eigenen rechtlichen Interessen auch ohne Rechtsanwalt ausführen kann.
Und, so ist das, wenn ein Mann eine Frau kritisiert und auf Ihre Fehler hinweist, dann gibt es stets großen Ärger. Sicher auch so, bei Ihnen in der Familie.

 
Und deshalb wählen wir seit dem der Helmut Kohl (CDU) abgetreten ist, zumeist Frauen in leitende politische Positionen unserer Regierung. Denn denen verzeiht Mann eher Fehler, auch wenn diese Fehler so gravierend sind, wie bei der Frau Angela Merkel, mit der Flüchtlingsthematik, dem Kohleausstieg, der Verschwendung von Steuermitteln oder der Rettung der Nord-LB, die mal wieder mit dem Geld der Bürger krumme Geschäfte gemacht, sich verzockt hat und die nun bei Herrn Reiner Haseloff (auch CDU) rumflennt und um von dieser kapitalistischen Einheitsregierung dann unsere hart erarbeiteten Steuergelder bekommt.

 
Und da kommt ein wütender Herr Horst-Gerhard Düsterhöft, den dieses Gericht schon so geschunden hat wieder einmal zu Gericht. Mit zwei großen Taschen, und natürlich auch mit Wissen und Können, sich irgendwie für diesen Psychoterror bzw. Mobbing und Bossing von Staats Bediensteteten, zu rächen. Den Typen B. vom Hauptzollamt Magdeburg, der seine Familie überfallen hat bezeichnet er sogar auf seiner Website als „Terrorist“. Könnte nun dieser Herr Horst-Gerhard Düsterhöft, als Chemiker, als ehemaliger Offizier der NVA der DDR, im Umgang mit Waffen bewandert, und als IT-Experte durchaus in der Lage, das gesamte Amtsgericht in Haldensleben mit Kameras und Spionagewanzen zu versehen oder sogar das Netzwerk des Amtsgerichts Haldensleben zu Hacken oder mit Verschlüsselungstrojanern das gesamte Netzwerk dieses Gerichts lahm zu legen?

 
Im schlimmsten Fall könnte er ja in seinen Taschen auch Waffen und Sprengstoff mitbringen oder vielleicht sogar der Frau Ingrid Gebauer etwas antun. Oder?

 
Nun kam ich in das Gericht und hätte gleich mit meinen Taschen unbemerkt die Wendeltreppe nach ganz oben gehen können. Aber, obwohl der Herr Horst-Gerhard Düsterhöft alle Wut der Welt haben konnte, ging er zum Gerichtsdiener und fragte höflich, ob dieser von der Bombendrohung gehört hatte. Ich fragte Ihn, ob er meine schweren Taschen nicht durchsuchen möchte oder mich auch sonst nicht kontrollieren möchte, zumal ich ja sogar den Direktor, Richter Heimo-Andre Petersen und den Richter Robert Mersch angezeigt und einen Antrag auf Vollstreckung über jeweils 3.800,00 EUR  beim Amtsgericht Aschersleben beantragt hatte. Bezahlt ist übrigens auch bereits und so wäre ich ja auch gespannt, auf welchem Vollstreckungsgericht und mit welchem Richter bzw. Richterin ich nun zu tun hätte, wenn ich die beiden anklage.

 
Der Gerichtsdiener winkte ab und meinte ich sei vertrauenswürdig und schickte mich in die obere Etage. Dort hätte ich nun Zeit diverse Spionagewanzen zu installieren.
Mich interessierte jedoch der Arbeitsplan an diesem Gericht. Und da sah ich, dass die Frau Ingrid Gebauer bereits den ganzen Vormittag zu tun hatte. Nicht einfach für eine Frau, und als Chef einer Firma würde ich sagen, nicht akzeptabel, dass die Richterin nicht mal eine Pause zwischendurch hat, sich zu regenerieren.
Auch das ist Mobbing und Bossing. Warum haben die beiden Herren Richter Petersen und Mersch die uns den ganzen Mist eingebrockt hatten, die Richterin Gebauer nicht einmal unterstützt?
 
Nun hatte ich auch noch am Samstag, 23.03.2018  zuvor einen Befangenheitsantrag gegen die Frau Ingrid Gebauer bei Ihrer Vorgesetzen Frau Dorothee Schnittger eingereicht . Dann bliebe ja am Dienstag, den 26.03.2018 nur Ihre vorgesetzte Chefin, die Richtering Dorothee Schnittger übrig, die Verhandlung gegen mich zu führen.
Die Dame war genau so feige wie Ihre beiden männlichen Richterkollegen und hat der Frau Ingrid Gebauer nicht beigestanden.

 
In unserer POS Wilhelm Bahnik zu Zeiten der DDR und auch an unserem Burg-Gymnasium  in Oebisfelde von 1990 bis 1997 lief das früher anders. Wenn ein Fachkollege ausfiel, war es durchaus möglich diesen auch zu vertreten.

 
Dies setzt natürlich voraus, dass die Vertretung auch fachlich kompetent bzw. sich auch mit dem Fall beschäftigt und ein wenig mitdenkt.
Obwohl ich die Frau Dorothee Schnittger sogar zu der Verhandlung der Frau Ingrid Gebauer geladen hatte, ist sie einfach nicht erschienen!

 
Eine Respektlosigkeit mir gegenüber als ranghöherem Oberstudienrat (Meine Referenzen) im Ruhestand und eine Gemeinheit gegenüber Ihrer Kollegin, Frau Ingrid Gebauer sie im Stich zu lassen. Was wäre wenn der Herr Horst-Gerhard Düsterhöft nun wirklich durchgeknallt und die Frau Richterin Ingrid Gebauer und den Herrn Wolfgang Paul angegriffen hätte.

 
Schauen sie mal die Anlagen V17/ 1 und 2 an, sind das echte Pistolen oder Schreckschusswaffen?  Spielt eigentlich keine Rolle. Töten kann man mit beiden.
Und Herr Gebauer, hätten Sie da nicht Angst vor mir, dass ich Ihrer Ehefrau etwas antun könnte,  zumal der Überfall am 11.09.2018 meiner Familie mir auch großen psychischen Schaden zugefügt hatte. Meine beiden Töchter lassen unsere Enkelkinder nicht mehr zu Oma und Opa nach Oebisfelde.
Und da war ja auch das Versprechen des Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft, welches er seiner Ehefrau zum 42. Hochzeitstag gab:

 
https://duesti.de/zum-42.-hochzeitstag-fuer-viola-duesterhoeft.html

 
Seit diesem Überfall spiele ich mit dem Gedanken, mich von meiner Ehefrau trennen. Unser Familienleben ist völlig zerrüttet. Und das alles, weil so ein Idiot von Richter Robert Mersch vom Amtsgericht Haldensleben einem Angestellten des HZA Magdeburg, B. diesen „Persilschein“ zum Überfall auf meine Familie unseren kleinen Enkel Jonas (4 Jahre ) ausgestellt hat.  

 
Weil ein anderer Idiot der irgend etwas mit der DAK Krankheit zu tun hat, der Meinung war, ich gehöre dieser Neonazi oder linken Szene bzw. der Reichsbürgerbewegung an.
Ich bin der festen Überzeugung es hat mit dem Antrag für den gelben Staatsangehörigkeitsausweis in Haldensleben bei der Frau Randel zu tun, den ich nur wenige Wochen vor dem Überfall stellte.
Oder anders, mein Telefon wird vom Staatsschutz überwacht und ich werde als potentiell gefährlich verdächtigt, weil ich ich es wage, als Intellektueller die Missstände in unserer kapitalistischen Gesellschaft zu kritisieren.
 
Werte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft Magdeburg, können Sie mir bis hierher noch folgen? Ich denke eher nicht und so bitte ich erst mal wieder eine kleine Pause einzulegen, vor die Tür zu gehen oder am nächsten Tag weiter zu machen.
Kurze Pause!
 
Kapitel III
Nun sei mir schon der Hinweis gestattet, dass es in meiner Anzeige nicht um den Herrn Markus Latz, Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Börde geht, sondern einzig und allein um diesen „Winkeladvokaten“ (persönliche Meinung) Thomas Köhler.

Ich ziehe meine Strafanzeige gegen Herrn Markus Latz zurück. Ich habe mich bereits bei Ihren Mitarbeiterinnen (Frau Wienecke, Frau Zenker) in der Filiale in Oebisfelde entschuldigt. Denn Sie haben mich immer gut beraten und sind eigentlich nur auf diesen Herrn Thomas Köhler reingefallen, weil der sein Amt missbrauchte und den Damen und Herren, einen gefälschten Vollstreckungstitel vorlegte, den er selbst erfunden hatte, um mein Ansehen in der Öffentlichkeit und meine Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen.  
Und der Herr Markus Latz kann auch gar nichts dafür. Ich bin Ihm nur böse, weil er mir nicht den „gefälschten Vollstreckungstitel“ des Herrn Thomas Köhler vorlegen wollte.  
Werte Frau Bornemann, teile Sie bitte Herrn Markus Latz auch meine Entschuldigung mit. Ich bin Unternehmer und auch bezüglich meiner Bonität ein zuverlässiger Geschäftspartner Ihren Bank, wenn Sie es wollen.  
Und ich würde darum bitten mir nochmals ein Kreditangebot zu unterbreiten, über eine Summe von 150.000 EUR.  

Drei andere Banken, die ING (Früher IngDiba)  und die Volksbank eG Wolfenbüttel, sowie die Postbank würden mir auch gern diese Kredite geben. Aber ich würde mir schon die Bank aussuchen, die mir den günstigsten Zins mit Sondertilgung gibt.  
Hier nochmals Beweise meiner Bonität und Zahlungssicherheit, und nochmals meine aufrichtige Entschuldigung für diese Missverständnisse.
Ein Girokonto hätte ich auch gern hier in Oebisfelde, am Besten wieder bei der netten Frau Zenker.
Beweise meiner Bonität:
Siehe: Anlagen B1, B2, B3, B4, B5, B6.
Bitte die Unterlagen auf Grund des Schutzes meiner persönlichen Daten vertraulich behandeln. Weitergabe nur an Herrn Markus Latz erlaubt und bis spätestens 20.04.2019 zu vernichten!  
Kapitel IV
So, werte Frau Bornemann, dies wäre eigentlich Ihre Aufgabe gewesen, hier zunächst die Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Ein Anruf bei mir oder ein gemeinsames Treffen der streitenden Parteien an einem neutralen Ort in Ihrem Beisein, und wir hätten dieses Problem schon klären können.  
  
Kommen wir nun zu diesem Herrn Thomas Köhler, den ich in meiner Strafanzeige ja beschuldige, mein Konto bei der Kreissparkasse Börde ohne rechtliche Legitimation leer geräumt zu haben.
Und das ist das Schlimmste, der nachweislich meine Altersrente für Oktober 2018  gestohlen hat. Straftat „Diebstahl § 242 StGB
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Denn selbst wenn er einen „Vollstreckungstitel“ eines Gläubigers von mir hätte, dann wäre die Altersrente bis zu einem Sockelbetrag unpfändbar. Und der liegt bei etwas über etwas über 1.000 EUR für den Monat.  
Beweis:
https://www.privatinsolvenz.net/rente-pfaendbar/   

Und, was noch viel wichtiger ist, ich müsste ja erst Schuldner sein, sonst dürfte ja der Beschuldigte Thomas Köhler gar nicht der Kreissparkasse Börde Lügen erzählen. Wenn der es doch tut, dann sind das in der Tat zwei weiter Straftaten, nämlich:
1. Verleumdung § 187 StGB.
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html

2. Vollstreckung gegen Unschuldige § 345 StGB
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist, eine solche Strafe, Maßregel oder Verwahrung vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Handelt der Täter leichtfertig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(3) 1Wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Strafe oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, eine Strafe oder Maßnahme vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2Ebenso wird bestraft, wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung
1.
eines Jugendarrestes,
2.
einer Geldbuße oder Nebenfolge nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht,
3.
eines Ordnungsgeldes oder einer Ordnungshaft oder
4.
einer Disziplinarmaßnahme oder einer ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Maßnahme
berufen ist, eine solche Rechtsfolge vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf. 3Der Versuch ist strafbar.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/345.html

So,  Werte Frau Bornemann, und nun wären Sie eigentlich wieder dran mir mitzuteilen, was Sie vom 27.12.2018 bis heute in diesem Fall geleistet haben.  
Wurden die beiden Beschuldigten vernommen? Liegen Widersprüche beim der Staatsanwaltschaft vor. Welche Argumente für Ihre Verteidigung brachten Sie vor?  
Ich verlange von Ihnen stichpunktartig ein „Arbeitsprotokoll“  von Ihnen Werte Frau Bornemann, wie Sie mit meiner Anzeige umgegangen sind. Und was die Ermittlungen erbracht haben.  
Mich einfach damit abzufertigen, dass ich ja eigentlich selbst Schuld an der Misere habe kann und werde ich nicht akzeptieren.   

 
Ich erteile Ihnen nochmals den Auftrag, den Herrn Thomas Köhler, Magdeburger Str. 12, in 39646 Oebisfelde-Weferlingen OT Oebisfelde, zur Vernehmung nach Magdeburg zu laden und den Beschuldigten zu fragen, was Ihn dazu bewegt hat, meine privaten Girokonten bei der Kreissparkasse Börde und seit Januar 2019 auch mein privates Girokonto bei der ING zu plündern.  
Obwohl der Beschuldigte Herr Thomas Köhler sein Mandant Wulfhard Peters bei mir privat und meiner Firma beachtliche Schulden in Höhe von fast 15.000,00 EUR haben!  
Ich präsentiere Ihnen zunächst die Rechnungen, die der Herr Wulfhard Peters von mir am 07.01.2019 erhielt.
Siehe: Anlagen M1 bis M6.  
Den Schuldner-Betrag können Sie selbst ausrechnen. Die gerichtlichen Mahnbescheide sind in Arbeit und werden demnächst zugestellt.  
Normaler Weise sollte jetzt das LKA Magdeburg gegen den Beschuldigten ermitteln und Beweise für meine Beschuldigung bei mir anfordern. Das ist jedoch noch nicht passiert. Und so werde ich Ihnen selbst ein wenig unter die Arme greifen (bitte nicht wörtlich nehmen!)  und Ihnen ein paar Unterlagen zusenden:

Als erstes beruft sich der Beschuldigte Thomas Köhler auf das „Versäumnisurteil“ des Landgerichts Magdeburg  vom 23.02.2018. AZ: 9 O 1336/17.  
Siehe Anlage V3.
Lesen Sie sich zunächst Anlage V3/Punkt 1 durch. Hier stellte die Frau Miriam Soehring fest, dass der Herr Horst-Gerhard Düsterhöft seinen Verpflichtungen nachgekommen ist und die Mietrückstände des Herrn Wulfhard Peters bezahlt hat.  
Der Herr Horst-Gerhard Düsterhöft hatte am 30.12.2017 das Mietobjekt wie am 10.10.2017 angekündigt (Siehe Anlagen V7/1 und V72) geräumt, gereinigt, die Schlüssel und das Übergabeprotokoll an den Herrn Wulfhard Peters persönlich übergeben.  
Damit wäre per Gesetz, einer „Räumungsklage“ bereits der Nährboden entzogen.  
Beweis:
https://ratgeber.immowelt.de/a/raeumungsklage-ablauf-dauer-kosten.html  
Zitat aus oben angegebenem Link: „Rechnet sich der Mieter geringe Chancen aus, vor Gericht gegen die Räumungsklage vorgehen zu können, so kann er den Gerichtstermin und die Zwangsräumung durch seinen Auszug vermeiden. Indem er die Wohnung wieder dem Vermieter übergibt, erlischt die Räumungsklage. „  
Bei allem Respekt, zeugt es nicht von „Unabhängigkeit in der Urteilsfindung, wenn eine  Richterin Miriam Soehring vor einem Landgericht Magdeburg sich eindeutig auf die Seite des Herrn RA Thomas Köhler stellt, und eine „Güteverhandlung“ durchführt, zwei Monate nachdem alle Messen gesungen sind.  
Hallo ich bin CEO einer Firma mit einem Jahresumsatz zwischen 60.000€ und 150.000€. Eine Monatsmiete liegt bei 350,00 €. Das zahle ich aus meiner Kaffeekasse!  
Und wenn so ein Winkeladvokat, der mir nicht annähernd geistig das Wasser reichen kann behauptet, ich sei ein Mietnomade, der sich weigert eine Wohnung zu räumen, so ist das geistiger Dünnschiss eines Herrn Thomas Köhler.  
Der hat doch selbst mein Schreiben mit dem Räumungstermin zum 31.12.2017 (Anlage V7/1 bzw. von Köhler Anlage K6) der Richterin Miriam Soehring zugeschickt.  
Hat die Frau Richterin Miriam Soehring die Klageschrift  vom 1.12.2017 gegen mich überhaupt durchgelesen? Dann hätte sie doch den Auszugstermin zum 31.12.2017 von Thomas Köhler (Anlage V7/1, K6) mitgeteilt bekommen!  
Wie bescheuert ist das, eine Güteverhandlung einzuberufen, wenn gar nichts zu verhandeln ist? Ich denke schon, hier war mal wieder die Justizangestellte Schulenburg die Einzige, die diese Schrift in den Händen hatte.  
Die Frau Richterin Miriam Soehring war vielleicht in Urlaub oder sonst wo. Werte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft Magdeburg, ich erteile Ihnen den Auftrag festzustellen, ob die Frau Justizangestellte Schulenburg eigenmächtig ohne die Richterin Miriam Soehring den Fall behandelt hat.  
Es ist übrigens auch zu überprüfen, ob die Richterin Miriam Soehring vom 20.11.2017 bis 1.12.2017 überhaupt gearbeitet hat. Das wäre ja die Tatzeit! Überprüfen Sie bitte das Alibi der Beschuldigten Richterin Miriam Soehring. Zuständig war glaube ich für diese Anzeige der Herr Oberstaatsanwalt Gebauer. Ich hätte auch gern das Vernehmungsprotokoll der Richterin Miriam Soehring. Und wenn Sie schon dabei sind, das „Versäumnisurteil“ vom 23.02.2018 mit Unterschrift der Richterin in einer beglaubigten Kopie.  
Werter Herr Oberstaatsanwalt Gebauer, haben wir uns verstanden? Denken Sie daran, es geht in meiner Anzeige um „Rechtsbeugung § 339“ der Richterin Miriam Soehring, vom Landgericht Magdeburg.   
§ 339
Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Oder aber, was wahrscheinliche ist Mobbing bzw. Bossing. Ein Thema, mit dem ich mich sehr intensiv 2002 bis 2007 beschäftigt hatte.  Darüber möchte ich auch meine Doktorarbeit schreiben.  
Und es ist Rechtsbeugung § 339, wenn dann diese Richterin Miriam Soehring dem zu Unrecht beklagten ein „Versäumnisurteil“ andichtet, obwohl der Herr Horst-Gerhard Düsterhöft und sogar seine Ehefrau Viola Düsterhöft persönlich zu der Verhandlung am 23.02.2018 erschienen waren.  
Ja und dann schauen wir doch noch einmal in die Klageschrift der Richterin Miriam Soehring oder besser der Justizangestellten Schulenburg.  
Stand da nicht auch in Anlage Klage MS1 dass, ich zitiere:  
...Zu dem Termin wird das persönliche Erscheinen der Parteien (Wulfhard Peters & Horst-Gerhard Düsterhöft) zum Versuch einen gütlichen Einigung…angeordnet.“

 
Anlage Klage MS2: Punkt 5. „...persönliches Erscheinen zur Güteverhandlung….Sie müssen erscheinen….Bleiben Sie im Termin ohne genügende Entschuldigung aus…. Ein Ordnungsgeld bis zu 1000,00 EUR festgesetzt werden.
Nicht persönlich zur Güteverhandlung erschienen waren jedoch der Kläger Herr Wulfhard Peters, nicht erschienen war die mit der Verwaltung des Mietobjekts betraute Frau Sandra Peters (Anlage SP1). Nicht erschienen war der Inhaber der Firma Herr Uwe Peters und auch nicht erschienen war die Ehefrau des  damaligen Klägers, die Frau Peters war nicht erschienen.  
Auf der anderen Seite erschienen waren der zu Unrecht beklagte Herr Horst-Gerhard Düsterhöft, seine Ehefrau Viola Düsterhöft.  
Und bei allem Respekt meine Damen und Herren der Staatsanwaltschaft Magdeburg, erklären Sie mir bitte, warum die Richterin Miriam Soehring dem Herrn Thomas Köhler nicht gefragt hat, wann denn endlich der Herr Wulfhard Peters oder einer aus seiner Sippe  eintrifft.  
Eine richtige Richterin hätte damals sofort ein „Versäumnisurteil“ gegen den Kläger Wulfhard Peters verhängt und von dem Kläger ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000,00 EUR verlangt vom Kläger bzw. dem RA Thomas Köhler zu zahlen.
Obwohl ich kein studierter Rechtsanwalt bin habe ich alles richtig gemacht. Ein Rechtsanwalt hätte es nicht besser machen können. Nun kommt aber bei mir ja dazu, dass ich den Passus in der Klageschrift (Anlage Klage MS1): „...Der beklagten Partei wird aufgegeben, durch eine Rechtsanwältin, bzw. Rechtsanwalt mit Zulassung sich vertreten zu lassen...jede weitere Verteidigung gegen den erhobenen Anspruch abgeschnitten….“  
Aber Hallo, Werte Damen und Herren Staatsanwältinnen und Staatsanwälte,  Richterinnen und Richter, wo haben sie den diesen Satz heraus gekramt? Das liest sich ja fast so, wie das Gebrüll eines Richters Roland Freisler vom Volksgerichtshof in der Hitlerdiktatur gegen einen unschuldigen Oppositionellen des Regimes: „...Sie sind ja ein ganz schäbiger Lumpppp!..“  
Haben wir es hier womöglich auch mit einem politisch motivierten Prozess gegen den den Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft zu tun? Oder habe ich da das Wort „Rechtsstaat“ irgendwie falsch geschrieben und es müsste eher „Rechts Staat“ heißen? So etwas gibt es heute in der Tat, z.B. in totalitären Regimes oder in Diktaturen.
Also in der DDR hat es so etwas nicht gegeben! Da konnte ich selbst meine Interessen vor jedem Gericht ohne Rechtsanwalt vertreten. Und in der BRD 2.0 ist es ebenfalls so.  
Da gibt es den Artikel 33 des Grundgesetzes (GG). Und was steht dort?:  
Richtig!  
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html  
(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
(3) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.
  
Werte Damen und Herren, schauen Sie sich die grün markierten Textstellen an. Und nun bitte nennen Sie das Gesetz, welches sogar noch über dem Grundgesetz steht, und das es mir verbietet, eine banale „Güteverhandlung“ vor einem Landgericht Magdeburg zu vertreten!  
Ganz ehrlich, das ist ja so peinlich, wenn solch ein Schwachsinn auf einem Dokument eines Landgerichts Magdeburg steht. Nur so viel. Lesen Sie nochmals meine Referenzen!  
Ich bin Oberstudienrat, Diplomlehrer, IT Profi, Flugzeugtechniker, Naturwissenschaftler, Intellektueller, deutscher Staatsangehöriger und sogar Mitglied einer führenden politischen Partei der Bundesrepublik Deutschland, nämlich der FDP, von Parteifreund Lindner. Meinen Parteiausweis der NDPD finden Sie ebenfalls unter „Meine Referenzen“!
Die NDPD (Anlage NDPD 1) war eine oppositionelle Partei während der sozialistischen  SED Diktatur.  
So und nun Werte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft Magdeburg, machen Sie Ihren Job und befragen Sie die Richterin Miriam Soehring, warum sie sich die Freiheit herausnimmt, das Recht zu beugen und einen Rang höheren Beamten mobbt.  

Die 1000,00 EUR fordere ich von Frau Soehring ein, weil ich bei Gericht persönlich erschienen war. Und nochmals 1000,00 EUR stehen meiner Ehefrau zu, die mich begleitet hat.  
Und jetzt fordere ich die Staatsanwaltschaft Magdeburg auf, endlich Ihren Job zu machen und diese Person aus dem Staatsdienst zu entfernen, sonst werde ich selbst vor das Bundesverfassungsgericht gehen und den Fall der Öffentlichkeit zugänglich machen. Haben wir uns verstanden?  
Kapitel V  
Ich bin meinen sämtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter Wulfhard Peters nachgekommen und sollte nun zwei Monate, nachdem das Mietobjekt geräumt und übergeben wurde, die Rechtsanwaltskosten des Herrn Thomas Köhler bezahlen?  
Was ist das für ein Unsinn, zumal mir der Vermieter noch die von mir zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlte Mietkaution schuldete. Schulden des  Herrn Wulfhard Peters 808,00 EUR.  
Beweise:
Anlagen MV1 bis MV5, Anlagen MB1 bis MB7.
Und er hatte ja mein Eigentum in seinem Mietobjekt eingeschlossen. Das waren die Lampen, die wir extra im Mietobjekt belassen hatten, weil die Übergabe/Übernahme am 30. Dezember 2017 um 16:00 Uhr stattfinden sollte.  Und da war es dunkel!  
Es ist nicht üblich ein Mietobjekt bei Dunkelheit zu übergeben und dann mit Kerzen oder Fackeln die Übergabe/Übernahme ablaufen zu lassen.  
Der Herr Wulfhard Peters hätte jedoch auf Anraten eines richtigen Rechtsanwalts am 31.12.2017 das Mietobjekt aufsuchen können. Die Mängel die der Herr Düsterhöft zurück gelassen hatte, fotografieren können, den Herrn Düsterhöft anrufen können, um Ihn zu bitten, die Beleuchtungskörper und die Außenwerbung abzubauen. Meinetwegen auch den kleinen dunklen Fleck an der Wand zu streichen oder ein Loch zu verspachteln, welches ich definitiv nicht in die Wand gebohrt hatte.  
Es ist doch völlig schwachsinnig, wenn Herr Düsterhöft von einem Gericht dazu verurteilt wird für Renovierungen in einem Mietobjekt zu bezahlen, wenn der das Mietobjekt vor Monaten bereits geräumt hat.

Wenn der Thomas Köhler behauptet, nach meinem Auszug am 30.12.2017 waren solcher gravierenden Mängel vorhanden, dann fragen Sie bitte den Thomas Köhler, welche Beweise er dafür vorlegen kann!  
Wo sind die Fotos, die belegen, dass ich meinen Job nicht richtig ausgeführt habe. Der Typ Thomas Köhler klagt mich und hat keinen einzigen Beweis für eine Schuld meinerseits vorgelegt!
Schauen Sie sich die Fotos an, die belegen, dass wir das Mietobjekt in einem perfekt renovierten Zustand verlassen haben. Das war alles perfekt!  
Fotos  vor der Übergabe am 30.12.2017 um 16:00 Uhr!  
Antrag:
Werte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft Magdeburg. Ich fordere Schadenersatz für böswillige Verleumdung durch den RA Thomas Köhler in Höhe von 5.000,00 EUR, für falsche Verdächtigung und Rufmord gegen meine Firma.
Kapitel VI
Nach der Übergabe der Schlüssel in Anwesenheit von 4 Zeugen am 30.12.2017 gegen 20:00 Uhr (Anlage Ü1). Hätte der RA Thomas Köhler seinen Mandanten darauf hinweisen müssen, dass sämtlich Schadenersatzansprüche am 1.1.2018 gegen den früheren Vermieter Firma Düsterhöft hinfällig sind.  
Die einzige Möglichkeit, auf Mängel hinzuweisen wäre es gewesen, am 31. Dezember 2017 in  das Mietobjekt zu gehen. Die Mängel zu fotografieren und zu dokumentieren.   
Der Typ von Thomas Köhler wies seinen Mandanten Wulfhard Peters nicht auf diese Möglichkeit hin. Ihm ging es nur darum seine Rachegelüste gegenüber dem Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft zu befriedigen. Weil der Ihn von Jahren bereits wegen Unfähigkeit und Parteiverrat gefeuert hatte.  
Der Herr war der Einzige, der bis zuletzt die Hoffnung nicht aufgegeben hatte, durch Mediation die streitenden Parteien zu befrieden und eine außergerichtliche Lösung herbei zu führen. Mit Schreiben vom 10.10.2017 hatte ich dem Herrn Wulfhard Peters sogar angeboten, das Mietobjekt für 30.000 EUR zu kaufen.
So hat es der RA Thomas Köhler zu verantworten, dass dem Herrn Wulfhard Peters ein immens hoher wirtschaftlichen Schaden entstand. Meine monatlichen Mietzahlungen kamen nun nicht mehr und auch die beiden Obermieter verließen fluchtartig das Mietobjekt des Herrn Wulfhard Peters, nachdem sich herausstellte, dass das Gewerbemietobjekt Gardelegener Str. 9 nicht mal für einen Dönerladen „Pyramid“ geeignet erschien.  
Beweise:
Fragen Sie den Eigentümer von „Pyramid“.

Nun hat der Herr Wulfhard Peters bereits einen wirtschaftlichen Verlust von mehr als 20.000 EUR in den 16 Monaten. Und das, Dank eines studierten Rechtsanwalts, Thomas Köhler?  
Werte Frau Bornemann, und Kollegen, Sie sehen, diesem Winkeladvokaten Thomas Köhler ging es nur darum, mir Schaden zuzufügen, wo es ging.  
Der Täter, gegen den ich zu Recht Anzeige erstattet hatte, war dieser Thomas Köhler! Seit  meinem Angebot zum Kauf des Mietobjekts vom 10.10.2019 (Anlagen V7/1 und 7/2) stiftet dieser Typ Unfrieden.  
Ich würde sogar den Vorschlag äußern, die Kosten der 6 Rechnungen dem Herrn Wulfhard Peters zu erlassen und diese Kosten nur dem RA Thomas Köhler aufzubürden.  

Werte Frau Bornemann, wir kommen nun zum eigentlichen Strafbestand des Herrn Thomas Köhler:
Lesen Sie bitte die Anlage X10 und konzentrieren Sie Ihre Aufmerksamkeit auf die Seiten 5/6 und 6/6 . Auf Seite 5 teile ich dem Herrn Wulfhard Peters meine private Kontoverbindung bei der Kreissparkasse Börde mit, damit er die geforderte Mietkaution auf mein Konto überweisen kann.  

Auf Seite Anlage X10 Seite 6/6 unterbreite  ich dem Herrn Wulfhard Peters ein weiteres Angebot, sich außergerichtlich zu einigen, seine Schulden zu bezahlen und das im Mietobjekt verbliebenen Eigentum meiner Firma zurück zu geben. Dies nennt man Mediation (M).  
Auf dieser Seite hatte ich dem Herrn Wulfhard Peters unmissverständlich mitgeteilt, dass die angegebene Kontoverbindung, mein privates Girokonto sei und dass Herr Thomas Köhler, es bei Strafe von 10.000 EUR zu unterlassen hat, meine Familie und mich weiter zu belästigen.  
Und von diesem Zeitpunkt ist es ein Rache „Rechtsstreit“ zwischen dem Rechtsanwalt Thomas Köhler und dem Unternehmer Horst-Gerhard Düsterhöft.  
Der Anfangs Klagewert beträgt 10.000 EUR zu Lasten des Beschuldigten RA Thomas Köhler.
Beweiseführung:
1. Bereits zum 2.05.2018 suchte er die Kreissparkasse in Oebisfelde auf und behauptete gegenüber der Frau Teitge, ich hätte gegenüber seinem Mandanten, Wulfhard Peters Schulden in Höhe von 752,76 EUR Schulden.
Er gibt jedoch ein AZ 34/15 K01/K an, dass nicht zu dem „Versäumnisurteil“ der Richterin Miriam Soehring vom 23.02.2018 passt.  
Dieses AZ: ist 9O 1336/17 (Siehe Anlage V3). Das  AZ 34/15 K01/K basiert weder auf einem Vollstreckungstitel, noch auf einem Gerichtsurteil welches zwischen dem 10.10.2017 (Anlage V7/! V7/2) und der Zustellung meines Schreibens vom 7.4.2018 (Siehe Anlage X10) stattgefunden hat!
1. Antrag:
Ich beantrage den Beschuldigten Herrn Thomas Köhler zu befragen, wie das  
AZ 34/15 K01/K zustande gekommen ist.  
Hat er es selbst erstellt? Welcher Richter hat die Vollstreckung angeordnet? Wo ist der gerichtliche Mahnbescheid des Amtsgerichts Aschersleben, auf dem dieses Aktenzeichen beruht?
2. Am 04.05. 2018  beantragte ich einen gerichtlichen Mahnbescheid beim Amtsgericht in Aschersleben gegen den Herrn Wulfhard Peters.
Beweis:
Anlage MB1 Zwei Blätter.   
3. Am 26.05. 2018 erhalte ich den „Antrag“ (Anlage MB2)  auf Erlass des Vollstreckungsbescheids für das Vollstreckungsgericht Haldensleben (Anlage MB4) zugestellt.  
Beweis:
Anlagen MB2 und MB4
4. Ich halte die Frist ein und warte nochmals bis zum 31.05.2018. Dann überweise ich den geforderten Betrag für den Erlass eines Vollstreckungstitels in Höhe von 32,00 EUR an die Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt.
Der Beklagte Thomas Köhler/Wulfhard Peters hatte am 30.05.2018 Widerspruch gegen den Mahnantrag (Anlage MB6) eingelegt.  
Dafür musste ich ebenfalls nochmals 127,00 EUR an die Landeshauptkasse  Sachsen-Anhalt überweisen. Überweisung des Betrages durch Horst-Gerhard Düsterhöft mit ING DiBa-Konto am 10.06.2018 (Anlage MB7)
Beweis:
Anlage MB 5, MB6 MB7
5. In der Hoffnung, dass der Herr Wulfhard Peters bzw. der Herr Thomas Köhler seine Schulden bezahlt und ich mir eine Gerichtsverhandlung vor dem Vollstreckungsgericht ersparen kann, warte ich in der Folgezeit noch bis zum 08.07. 2018.
 
6. Mit Schreiben des vom 29.05.2018 (Anlage 21) verknüpft der Beschuldigte Thomas Köhler er sein eigenes   AZ 34/15 K01/K      mit dem Aktenzeichen 9O 1336/17  aus dem „Versäumnisurteil“ des Landgerichts Magdeburg, wissentlich, dass der RA Thomas Köhler der Firma Horst-Gerhard Düsterhöft noch die fällige Mietkaution in Höhe von 808,00 € schuldet und mein Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, des AG Aschersleben AZ: 18-1398143-0-7 (Anlage MB2) bereits bei mir vorliegt.
Beweis:
Anlagen MV1 bis MV5: Mietvertrag, Schriftverkehr zwischen Düsterhöft und Peters aus dem Jahre 2008.
Anlage MB2 Antrag Vollstreckungsbescheid gegen Thomas Köhler/Wulfhard Peters.  
Der RA Thomas Köhler verstößt in diesem Fall sogar gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Dutschland, Artikel 101, indem er mich meinem gesetzlichen Richter bzw. Richterin Miriam Soehring entzieht. Er überträgt einen Rechtsstreit mit einem höheren Streitwert (6000,00 EUR) nach Belieben zu einem rangniederen Amtsgericht nach Haldensleben (Maximal 5000,00 EUR Streitwert).  
Primer ging es der Richterin Soehring um eine „Güteverhandlung“ ? Oder war das doch eine „Räumungsklage“? Die „Räumingsklage“ des Herrn Thomas Köhler erhielt ich am 17.10.2017 zugestellt.  
Die Einladung zu einer „Güteverhandlung“ jedoch am 1. 2.2017 also erst nach der „Räumungsklage“ und nach der Räumung!   
Das macht keinen Sinn, denn eine Schlichtung bzw. „Güteverhandlung“ steht stets vor einer Klage vor dem Gericht. Dies nennt man Schlichtung oder auch Mediation.  
Stand die Richterin hier unter Drogen oder gab es Probleme? Das was hier passierte macht keinen Sinn und ist juristisch in keiner Weise nachvollziehbar.  
Ich beantrage die Richterin Miriam Soehring zu befragen, warum sie die Güteverhandlung nicht vor der Räumungsklage einberufen hat, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Sollte sie sich meinem Anliegen verweigern, würde ich beantragen die Richterin vor einer Untersuchungskommission zu Ihrer Entscheidung zu befragen.   

Insofern hat die Richterin Miriam Soehring in diesem Rechtsstreit völlig versagt. Und deshalb hatte ich auch Anzeige wegen „Rechtsbeugung“ gestellt.  
Begründung:
a) GG Art. 101 Abs. (2): „Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden. „  
b) Von einer „Räumungsklage“ kann hier wahrlich nicht ausgegangen werden, wenn nicht der Vermieter den Mieter darauf drängt, ein Mietobjekt innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu verlassen, sondern der Mieter Horst-Gerhard Düsterhöft mit Schreiben vom 10.10. 2017 (Anlage V7/1 und V7/2) fristlos zum 31.12.2017 kündigt.  
7. Am 08.06.2018 schlägt der Beschuldigte Thomas Köhler/Wulfhard Peters erneut zu. Diesmal wieder unter Angabe eines gefälschten Aktenzeichens  34/15 K01/K veranlasst er die Abbuchung eines Betrages von 330,00 EUR ( Anlage V2) von meinem privaten Girokonto bei der Kreissparkasse Börde. Wissentlich dass der Rechtsstreit um das Mietobjekt mit meiner Firma DÜSTI‘s Computer-Shop geführt wird.
Strafbestand Diebstahl, Verleumdung, im Zusammenhang mit Kreditgefährdung.
Beweis:
Anlage V2
8. Ich verlangte Auskunft von Herrn Markus Latz, warum ein Schuldner unter einem fiktiven Aktenzeichen  34/15 K01/K einfach von meinem privaten Girokonto Geld abbuchen kann. Ich zeige dem Herrn Markus Latz sogar meinen Antrag (Anlage MB2) auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids gegen den Schuldner Wulfhard Peters/RA Thomas Köhler und drohe mein privates Girokonto bei der Kreissparkasse Börde nicht mehr für meinen privaten Geldverkehr zu verwenden.
Ich verlangte auch von dem Herrn Markus Latz eine beglaubigte Kopie des Vollstreckungstitels, des Herrn Thomas Köhler unter dem fiktiven AZ  34/15 K01/K!

9. Ich gab dem Herrn Markus Latz zu verstehen, dass der Rechtsstreit mit der Firma Wulfhard Peters über mein Geschäftskonto und nicht über mein privates Girokonto läuft und dass ich dem Herrn Thomas Köhler bei Strafe von 10.000 EUR mit Schreiben vom 07.04.2018 (Siehe Anlage X10, Seite 5 und 6) untersagt hatte, dieses Konto in irgend einer Weise zu belasten und damit meinen privaten Geldverkehr zu blockieren.
10. Bei Einrichtung dieses privaten Girokontos bei der Kreissparkasse Börde am 27.12.2017 musste ich der Frau Iris Zenker, Mitarbeiterin extra versichern, dass ich dieses private Girokonto nicht für meine geschäftlichen Aktivitäten meiner Firma verwenden darf. Der Rechtsstreit mit dem Herrn Wulfhard Peters/Thomas Köhler  ist eine betriebliche Angelegenheit meiner Firma DÜSTI‘s Computer-Shop!
Beweis:
Falls die Staatsanwaltschaft es für erforderlich hält ist die Frau Iris Zenker zum Wahrheitsgehalt meiner Aussage als Zeugin zu befragen.  
11. In der Folge hatte ich mit vielen Kundenaufträgen zu tun und fuhr auch in Urlaub. Erst am 08.07 2018 reichte ich die Klageschrift (Anlage K1), sowie meinen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids (Anlage MB2) beim Vollstreckungsgericht in Haldensleben ein.
In der Folge erhielt ich erst Anfang September 2018 von der Richterin Ingrid Gebauer die Mitteilung, wieder mal ohne Unterschrift, wie allgemein üblich, dass der Beklagte Widerspruch einlegen dürfte.  
Unter MB2 / Punkt 5 des Antrags (Anlage MB2) auf Erlass des Vollstreckungsbescheids hatte ich extra das Vollstreckungsgericht Haldensleben bzw. die Richterin Ingrid Gebauer beauftragt, dieses Schreiben dem Antragsgegnern Wulfhard Peters/Thomas Köhler  zuzustellen.  
12. Nach der Stellung des Antrags auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids an das Amtsgericht Haldensleben habe ich mich darauf verlassen, dass die Vorsitzende Richterin, Frau Ingrid Gebauer meine Tätigkeit als Hobby Rechtsvertreter respektiert, auch ohne Rechtsanwalt eine derartig einfache Vollstreckung durchführen zu lassen.
13. Ich als Antragsteller habe alle Fristen eingehalten. Ich hatte von April 2018 bis zum Einreichen der Klageschrift zum 08.07.2018 dem Herrn Wulfhard Peters mehrmals Gelegenheit gegeben, seine Schulden zu bezahlen, um so auf einen Vollstreckungstitel zu verzichten. Alles vergebens. Ich hatte sogar Mitleid mit dem Herrn Wulfhard Peters, denn seit 1.1.2018 bis heute ist kein Mieter in die Wohnung eingezogen.
Ich hatte den Herrn Wulfhard Peters auch mehrfach gewarnt, dass ich als Webmaster von mehr als 20 Webseiten, die „Schandtaten“ des Herrn Thomas Köhler der Öffentlichkeit zugänglich machen werde.
Siehe z.B. https://duesti.de/imsearch.php?search=Thomas+K%C3%B6hler  oder auf https://oebisfelde-news.com https://al-di.com .
14. Dann wurde am 11.09.2018 meine Familie von 8 schwer bewaffneten Verbrechern überfallen. Sie wollten Ihre Identität nicht Preis geben und behaupteten, der Richter Robert Mersch vom Amtsgericht in Haldensleben hätte die Durchsuchung unserer Wohnung befohlen.
Sie behaupteten weiter, dass das AG Haldensleben einen Vollstreckungstitel über 17.000 EUR hätte und dass die Unbekannten nun gekommen seien um die zu vollstrecken.  
Ich verlangte den Anruf beim AG Haldensleben und den Richter Robert Mersch zu sprechen. Auch dies wurde mir verweigert. Einer der Täter mit Nachnamen „B.“ behauptete er wäre von seiner Chefin der Dorothee Deutschen beauftragt, einen Schuld der DAK Krankenkasse aus dem Jahr 2009 bei uns zu pfänden.   
Ich wies Ihn darauf hin, dass dies großer Unsinn sei, denn ich sei freiwillig in der AOK Sachsen-Anhalt versichert und meine Ehefrau war bis 23. Mai 2016 in der DAK Krankenkasse versichert. Ich wies die Unbekannten bewaffneten Täter darauf hin, dass das Haus zur Hälfte meiner Ehefrau gehören würde. Außerdem teilte ich Ihnen mit, dass ich seit 1.1.2018 in meinem Home Office meine Kunden betreue und dass die Artikel, die ich über meinen Online Shop verkaufe steuerlich abzusetzen sind. Falls etwas wegkommt muss kann eich zwar die Vorsteuer vom Fiskus zurück erhalten, ich kann jedoch die Waren nicht Gewinn bringend verkaufen.  
Dann ging alles ganz schnell. Sie drangen in unser Haus ein. Und hatten keine Scheu unseren kleinen Enkel Jonas Hein (4 Jahre) mit ansehen zu lassen, wie man seinem Opa Handschellen hinter dem Rücken anlegte, während dessen die Eindringlinge uns beklauten.
Nach 4 Stunden Freiheitsberaubung und Diebstahl unseres Autos, welches ich für meine Arbeit und für Taxi Dienste meiner Ehefrau, der Kunden und meiner Enkelkinder benötigte wurden mir endlich die Handschellen abgenommen, ich durfte erstmals Wasser trinken und bekam Gelegenheit einen Rechtsanwalt anzurufen, denn die Täter hatte vorwirégen Eigentum meiner Ehefrau, meiner Enkelkinder und meiner Kunden gestohlen.  

Ich leistete keine Gegenwehr, trotzdem ich in meinem Büro zwei ganz legale Schreckschusswaffen mit CS Reizgas zur Selbstverteidigung hatte.
Es wäre mir ein Leichtes gewesen, meinen einen Bewacher ohne Schwierigkeiten zu entwaffnen, Ihm seine Pistole abzunehmen und ein Blutbad in unserer Wohnung anzurichten.  
 
Diesen Überfall laste ich insbesondere dem Richter Robert Mersch und dem Direktor Heimo Andre Petersen an. Denn diese beiden Verbrecher stellten einen „Persilschein“ für den Herrn Beckhausen und seine Bande aus, wissentlich, dass meine Ehefrau sogar noch einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen die Frau Dorothee Deutschen (Chefin des Hauptzollamt Magdeburg) aus dem Jahr 2016 hat mit einer Schuld dieser Person über 7.800,00 EUR.
15. Gegen 14:00 Uhr am 11.09.2018 wurden mir die Handschellen abgenommen und ich durfte einen Rechtsanwalt anrufen. Noch war die Bande in unserem Haus. Ich rief Herrn Thomas Köhler an und bat Ihn sofort zu kommen und meiner Ehefrau zu helfen, denn die Täter hatten Ihr Geld und Sachwerte gestohlen.  Der Winkeladvokat Thomas Köhler verweigerte die Hilfe.

 
Dann rief ich Frau Rechtsanwältin Stefanie Wulf an und bat sie, sofort zu kommen um meiner Frau und unserem Enkel zu helfen. Auch diese Person lehnte Hilfe ab.  
Nach mehreren weiteren Telefonaten mit Rechtsanwälten aus Velpke, Danndorf, der Online Redaktion der Volksstimme  wer keiner dieser Leute bereit uns behilflich zu sein.  
Bis auf einen Herrn RA Wolfgang Paul aus Klötze. Der hatte jedoch keinen Bock nach Oebisfelde zu kommen, zu der Zeit als die Täter noch in unserem Hause waren.  
Er kam erst 2 Stunden später. Und obwohl ich Ihm klare Instruktionen gab, unser Auto BK-GD1954, die gestohlenen Sachen meiner Ehefrau der Enkelkinder und meiner Kunden zurück zu bringen, hatte  dieser Typ nichts anderes zu tun, als seine Rechtsanwaltsgebühren für einen fiktiven Vollstreckungstitel von 17.000 EUR zu berechnen.  
Und er nötigte mich dazu, eine Anzahlung von 500,00 EUR zu leisten, ohne einen Auftrag erfüllt zu haben.
Beweis:
Anlage E1, E2, E3, E4 . Weitere Emails von September 2018 als Beweis der unterlassenen Hilfeleistung von Thomas Köhler, Stefanie Wulff, Wolfgang Paul,  
16. Der Typ Wolfgang Paul erhielt den Auftrag das gestohlene Auto  zurück zu bringen und dies innerhalb von 14 Tagen. Er erhielt klare Instruktionen (Anlage E4) und auch insgesamt meine drei dicken Orden mir meinen Arbeiten als Hobby Rechtsanwalt.
Er erhielt von mir 500,00 EUR unter dem Hinweis, dass er das Mandat sofort einstellen soll, wenn der Betrag aufgebraucht ist.  
Nach dem bewaffneten Raubüberfall auf meine Familie am 11.09.2018 stellte ich fest, dass die Täter wichtige Unterlagen aus meiner Klage gegen den Herrn Wulfhard Peters/ Thomas Köhler AZ: 17C384/18 mitgenommen hatten, die in der Ecke meines Arbeitszimmers lagen. So fehlten unter anderem meine Klageschrift (Anlage K1), sämtlihe Unterlagen meines Mahnbescheids des AG Aschersleben (MB1 bis MB5). Es fehlte die Einladung der Richterin Ingrid Gebauer zu der 1. Verhandlung am 13.11.2018 und es fehlte der Widerspruch des RA Thomas Köhler auf meine Klage und meinen Antrag des Vollstreckungsbescheids.  
Beweis:
Anlage V13/1 und V13/2 Ablage der Dokumente in meinem Arbeitszimmer. Diese fehlten nach dem Überfall.
Dies  wurde mir auch in der Folge von RA Wolfgang Paul bestätigt, dass diese Schreiben des Thomas Köhler/Wulfhard Peters allesamt gestohlen wurden. War der Überfall eigentlich nur eine Ablenkung, um an die Unterlagen zu kommen? Hat der Richter Robert Mersch bewusst und in voller Absicht Beihilfe zum Diebstahl der Unterlagen geleistet?  
Denn es ist offensichtlich, dass das Amtsgericht Haldensleben maximal einen Schuldtitel von 5.000 EUR vollstrecken darf. Die Täter unter Ihrem Anführer B. wollten jedoch eine Schuld von 17.000 EUR pfänden.  

Bis heute erhielt ich weder vom Richter Robert Mersch noch von der Chefin des Hauptzollamts Magdeburg der Schuldnerin Dorothee Deutschen die beglaubigten Kopien des Vollstreckungstitels der DAK Krankenkasse aus dem Jahre 2009!  
Nur der Hinweis: Am 1.06.2008 erhielt ich die Kündigung meiner früheren Krankenkasse der TAUNUS BKK. Meine Versicherungskarte sollte ich vernichten, was ich auch tat. Somot war ich 2009 schon gar nicht mehr bei der TAUNUS BKK versichert. Die  TAUNUS BKK war im November 2009 Pleite und wurde von der BKK Gesundheit übernommen. Und die fusionierte erst am 1. Dezember 2012 mit der DAK zur DAK Gesundheit.  
Es ist somit unmöglich, dass ich 2009 Mitglied der DAK Krankenkasse gewesen bin.
Antrag an den Generalstaatsanwalt des Landes Sachsen-Anhalt:
Ich zeige an, Frau Dorothee Deutschen, den Richter Robert Mersch wegen Verleumdung, falscher Verdächtigung, Anstiftung zu schweren Straftaten mit Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Verstoß gegen das GG Artikel 1 und Artikel 13 und weiterer Delikte.
17. Der RA Wolfgang Paul schaffte es nicht unser gestohlenes  Auto BK-GD1954 zurück zu bringen. Er antwortete auch nicht auf meine Emails, das Mandat nach 14 Tagen ruhen zu lassen! Er besorgte uns auch keinen Leihwagen , obwohl ich Ihm mitgeteilt hatte, dass wir unseren Enkel Jonas H. wieder nach Uelzen bringen müssen und dass meine Ehefrau gehbehindert sei und das ich auch Kunden besuchen müsse.  
Einen Leihwagen erhielten wir bereits am nächsten Tag von der befreundeten rumänischen Famile Terciu Florin, Salzwedler Str. 33 E aus 38486 Klötze.  Sie verzichteten bis zum 15 Oktober 2018 auf Ihren Zweitwagen, mit dem sie normaler Weise zum Schichtdienst nach Kusey fahren müssten. Sie erhielten von uns pro Tag 50,00 EUR Leihgebühr für das Auto. Dies wären 750,00 EUR, die ich dem Rechtsanwalt Wolfgang Paul in Rechnung stelle.  
18. Während ich mir am 15. Oktober 2018 im Opelhaus Allecke einen neuen Wagen kaufte, nutzte der RA Thomas Köhler die Gelegenheit und stahl meine Altersrente für den gesamten Monat von meinem Girokonto bei der Kreissparkasse Börde (Anlage V50).
Und wieder verwendet er sein frei erfundenes AZ  34/15 K01/K. Und der Typ ist so frech, dass er sogar nun seinen Namen „thomas Köhler“  angibt.  
Zusammen hat der RA Thomas Köhler er nun bereits: 1624,24 EUR gestohlen. Und das, obwohl ich der Richterin Ingrid Gebauer meinen Vollstreckungsbescheid bereits am 08. Juli 2018 zugeschickt hatte!  

 
Das ist unglaublich, was an diesem Amtsgericht Haldensleben passiert. Das ist Mobbing und Bossing, Unterschlagung von Beweismitteln, Rechtsbeugung , Straftaten am laufenden Band. Doch damit noch nicht genug.  

19. Der RA Wolfgang Paul schaffte es nicht einmal die Vollstreckungstitel der DAK Krankenkasse und eine beglaubigte Kopie des Durchsuchungsbefehls mit der Unterschrift des Richters Mersch zu erbringen.
In meinem Beitrag vom 13. Oktober 2018: „Hat der Richter Mersch den Überfall am 11.09.2018 veranlasst?“ konfrontiere ich auch den Direktor des AG Richter Heimo Andre Petersen mit diesen Vorfällen. Ich verlange eine Zusammenkunft mit allen in dem Fall verwickelten Richterinnen, Richtern und Rechtsanwälten und weise auch nochmals darauf hin, dass der Richter Heimo Andre Petersen mich bereits 2006 wegen schwerer Körperverletzung an Kindern zu Unrecht vor sein Gericht lud.  
Bereits damals war dieser Richter korrupt und ich konnte mich von einer Schuld für 1500 EUR frei kaufen. Obwohl mich der Staatsanwalt Fröhlich von der Staatsanwaltschaft Magdeburg der vierfachen schweren Körperverletzung an 4 Kindern einer 6. Klasse beschuldigte, wurde ich nach dieser schweren Straftat belobigt und durfte wieder am  
Gymnasium in Haldensleben unterrichten. Auch der Typ ist echt krank, das habe ich damals schon festgestellt.  

20. Da mir der Heimo-Andre Petersen nicht auf meine Fragen antwortete, erhielt er von mir nun auch einen gerichtlichen Mahnbescheid zugestellt. Und sein Richter Robert Mersch gleich mit dazu.
Die Schuld ist bei 3.800,00 EUR pro Richter. Die Vollstreckungsanträge liegen vor und die Gerichtskosten an die Landeskasse sind bezahlt. Es gibt nun nur ein Problem, das könnten Sie mir Frau Bornemann oder vielleicht der Herr Gebauer oder der Herr Frank Baumgarten oder aber der Chef der Behörde, der Herr Bernhard Tangermann beantworten:
a) Vor welchem Vollstreckungsgericht müsste ich die genannten Richter Mersch und Petersen, und die Chefin des Hauptzollamts, Frau Dorothee Deutschen anklagen?
b) Welcher Rechtsanwalt in Deutschland würde es wagen, die genannten Richter und die Beamtin anzuklagen?
c) Ich bin der Einzige, der in diesem Fall meine rechtlichen Interessen selbst vertreten kann. Insofern stelle ich den Antrag, meine rechtlichen Interessen als Deutscher Staatsangehöriger selbst vor jedem bundesdeutschen Gericht vertreten zu dürfen. Ich berufe mich dabei als Beamter, Oberstudienrat im Ruhestand auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 33!
21. Den Termin meiner Vollstreckungsklage gegen den Herrn Wulfhard Peters hatte ich von einer Justizangestellten mitgeteilt bekommen. Der RA Wolfgang Paul schaffte die in einem Monat nicht. Eine Trantüte durch und durch. Wie der Anwalt werden konnte ist mir ein Rätsel.
Der behauptete doch allen Ernstes, dass sich die DAK Krankenkasse selbst einen Vollstreckungstitel basteln kann, ohne dass ein Richter bzw. ein Gericht diesen Titel erwirkt hat.  
Damit ist das Prinzip der „Gewaltenteilung“ ausgehebelt. Willkommen in der Diktatur BRD 2.0. Oder?  
Auf Grund der Vorkommnisse schrieb ich einen Befangenheitsantrag an den Richter Heimo Andre Petersen, gegen sämtliche Richterinnen und Richter am AG Haldensleben. Auch die mit der Verhandlung am 13.11.2018 betraute Richterin Ingrid Gebauer lehnte ich wegen Befangenheit ab.  
Und in der Tat passierte das, was ich bereits erwartet hatte. Die Richterin Ingrid Gebauer ging in keiner Weise am 13.11.2018 auf meine Klageschrift bzw. Meinen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids gegen den Herrn Wulfhard Peters ein.  
Sie faselte etwas von Einbrüchen in mein Geschäft und hielt mir vor, ich hätte ja selbst die Gitter vor den Fenstern und die Rolladen vor den Türen des Mietobjekts Wulfhard Peters anbringen können.  
Selbst der Rechtsanwalt Thomas Köhler war überrascht, dass die Richterin nun auch selbst den beklagten Schuldner Wulfhard Peters verteidigte.  
Ich fragte Sie, ob der Richter Heimo Andre Petersen Ihr meinen Befangenheitsantrag übergeben hatte. Dies verneinte sie.  
Zum Glück hatte ich noch ein Exemplar dieses Schreibens mitgebracht. Und dann bekam die Dame noch die Kurve und nahm den Antrag an.  
22. Die Frau Richterin Ingrid Gebauer hatte keinen blassen Schimmer, worum es in der Verhandlung gehen sollte. Sie hatte sich in keiner Weise mit dem Fall befasst. Der RA Thomas Köhler informierte die Richterin jedoch auch nicht darüber, dass er mein Konto bei der Kreissparkasse Börde geplündert hatte.
Die Art und Weise der Rechtsbeugung erinnert an die schwachsinnige „Güteverhandlung“ der Richterin Miriam Soehring vor dem Landgericht Magdeburg.  
Anstatt die Richterin Ingrid Gebauer umgehend einen Vollstreckungstitel gegen den Wulfhard Peters erstellt, verschleppt sie die Verhandlung zunächst auf den 4. Dezember 2018 und danach sogar auf den 22. Januar 2019. Das ist unglaublich und an Unfähigkeit kaum zu unterbieten.  
23. So ging das Jahr 2018 seinem Ende entgegen. Für mein Unternehmen ein großer finanzieller Erfolg. Denn jeden Monat sparte ich nun die Betriebskosten von ca.
1.500,00 EUR. In den 12 Monaten hatte ich nun ca. 18.000 EUR gewonnen.  

Seit 1.3.2018 bekomme ich meine monatliche Altersrente von 1.500,00 EUR Netto. Insgesamt somit 13.500 EUR  Einnahmen in einem Jahr noch dazu. Und mein Gewerbe hatte ich auf mein Home Office in der Velpker St. 11 umgemeldet und somit erhielt ich jeden Monat noch 450,00 EUR dazu. Insgesamt somit nochmals 5.400,00 EUR. Mehr durfte ich zunächst nicht hinzu verdienen, denn ich ging 2 Jahre vorzeitig in Altersrente.  
Normaler Weise juckte es mich nicht, dass der Thomas Köhler mir die paar Euro gestohlen hatte. Denn der Typ hatte ja gar nicht mitbekommen, dass er seinem Mandanten, dem Herrn Wulfhard Peters in diesem Jahr 2018 durch Mietausfälle in drei Wohnungen einen monatlichen Schaden von -1.500 EUR beschert hatte.  
Der Mietausfall des Herrn Wulfhard Peters betrug nun bereits -18.000 EUR. Wie Dumm und uneinsichtig dieser Mensch nicht zu erkennen, dass solch eine „Räumungsklage“ sich über Jahre hinziehen kann. Jedoch besonders für den Vermieter immens hohe Kosten verursacht.  
24. Herr Wulfhard Peters tat mir leid und so schrieb ich Angang Januar 2019 einen Brief an Ihn. Ich bot Ihm an, meine Klage zurück zu ziehen, und Ihm sogar sämtliche Schulden aus den Rechnungen(Anlage M1 bis M6) zu erlassen.
Ich teilte ihm meine zweite private Kontoverbindung mit bei der ING mit und bat nur darum die Mietkaution von 800,00 EUR auf dieses Konto zu überweisen.  
Und ich stellte in Aussicht, dass ich die Richterin Ingrid Gebauer umgehend informieren werde, wenn das Geld auf mein ING Konto eingegangen ist.  
Und auch auf die Verhandlung am 22.01.2019  hätte ich verzichteten, wenn der Herr Wulfhard Peters die Gerichtskosten übernommen hätte.  
Ein großzügiges Angebot, per Einschreiben am 9.01.2019 zugestellt. Und es kam was kommen musste. Der RA Thomas Köhler fing den Brief ab. Und bereits am 17.01.2019 informierte mich der Vorstand der Bank ING, dass ein „Wulfhard Peters“ oder eher ein RA Thomas Köhler unter dem bereits mehrfach angegebenen AZ 34/15 K01/K einen Betrag von -1.183,85 EUR abbuchen wollte. Siehe Anlage ING2.
Halt, vergessen hatte ich den 15.02.2019 hier kamen nochmals 177,35 EUR dazu. Zusammengenommen wäre das ein Betrag von fast -3000,00 EUR den der Beschuldigte von meinen privaten Konten abbuchen ließ!  
Beweis:
Anlage ING 1 und  ING 2.  
25. Nur Dumm gelaufen, für diesen Verbrecher Thomas Köhler, denn ich hatte dem Vorstand der Bank ING darum gebeten ein P-Konto einzurichten. Und dadurch hatte ich Ihm die Grenzen gezeigt. Ich fuhr nochmals persönlich zu RA Thomas Köhler und erinnerte Ihn an den Termin am 22.01.2019 mit Beginn 9:00 Uhr.
Auch den Herrn Wulfhard Peters, die Frau Sandra Peters und den Herrn Uwe Peters  hatte ich als Beklagten zu der Verhandlung eingeladen, Sie Klageschrift  Anlage K1.  
26. Am 22.01.2019 erklärten Herr Gerd Sprodowski und Herr Uwe Müller Ihre Bereitschaft, als Zeugen der Verhandlung beizuwohnen. Und das war ein Glücksfall. Denn nun konnte sich auch die Richterin Ingrid Gebauer nicht mehr herausreden.
So kam was kommen musste. Die von mir geladenen Zeugen waren nicht erschienen. Der  RA Thomas Köhler kam 30 Minuten zu spät. Anstatt die Richterin Ingrid Gebauer umgehend ein Versäumnisurteil vollstreckte, zog sie erneut den Prozess in die Länge. Sie erzählte mit dem Kläger über Gott und die Welt.  
Und das Schlimmste: Sie sagte mir „kack frech“ ins Gesicht, dass ich als Freizeit Rechtsanwalt keine Chance vor diesem Amtsgericht Haldensleben haben werde, einen Prozess zu gewinnen.  
Sie kam mit der Floskel „Schuster bleib bei Deinen Leisten“, eine Demütigung und Beleidigung durch eine Richterin an einem bundesdeutschen Gericht. Mit keiner Silbe ging sie auf meinen Vollstreckungsantrag ein. Sie faselte wieder etwas von den Einbrüchen und hielt mir sogar vor, ich hätte die Miete für Dezember 2017 nicht bezahlt.  
Als der RA Thomas Köhler nach 30 Minuten erschien, waren bereits andere Besucher in den Raum eingetreten. Es war wie im Taubenschlag. Die Richterin Ingrid Gebauer machte keine Bandaufzeichnung. Es war Chaos pur in dieser Verhandlung.  
Und das Stärkste, sie schickte uns erneut nach Hause und brauchte dann nochmals einen geschlagenen Monat, bis zur Urteilsverkündung am 28.02.2019.  
27. Am 22.01.2019 erhielt ich nochmals einen Zwischenbericht (Anlage A6)  der Richterin Ingrid Gebauer. Hier stimmte gar nichts:
a) Der geladene Beklagte war nicht erschienen!
b) Der RA Thomas Köhler kam 30 Minuten zu spät.  

c) Die Richterin Gebauer behauptet, sie hätte mit mir die Rechtslage durchgesprochen. Das ist eine Lüge. Es wurde nicht ein Antrag aus meiner Klageschrift vom 8.07.2018 verlesen, geschweige denn ausgeführt.

d) Die Richterin Gebauer behauptet, ich hätte beantragt den Beklagten zu verurteilen das Kautionssparbuch für das Grundstück ...herauszugeben...“ Völliger Unsinn, das steht nicht in meiner Klageschrift vom 8.07.2018!
e) Die Richterin Gebauer behauptet, ich hätte beantragt an mich 880,00 EUR zu zahlen? Das ist Unsinn! In meinem Antrag auf Vollstreckung und in meiner Klageschrift steht eindeutig lesbar ein Betrag von 1132,58 EUR und zusätzlich 127,00 EUR für den Widerspruch des Beklagten und die Vorgerichtsgebühren!  
f) Der RA Thomas Köhler hatte bewusst meine beiden Einschreiben vom 07.01.2019 und vom 15.01.2019 dem Gericht unterschlagen und gar nicht mitgeteilt. Die Richterin Ingrid Gebauer hatte meine Klageschriften (Anlage K1 und MB2) gar nicht mit dabei!  
29. Zur Urteilsverkündung fuhr ich extra am 28.02.2019 zum AG Wolmirstedt. Dann wurde ich verspätet mit noch einem Kläger oder Beklagten in Zimmer 1 geladen.
Im Beisein der fremden Person, musste ich mir das Urteil dieses Besuchers anhören.  
Und dann kam kurz und knapp ein Satz der Richterin Ingrid Gebauer: „Die Klage von Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft wird abgewiesen. Herr Düsterhöft trägt die Kosten des Verfahrens. Keine Begründung, nichts!
 Werte Herr Oberstaatsanwalt Gebauer ohne Vornamen, das was Ihre Ehefrau Ingrid Gebauer hier geleistet hat, war eine glatte 6 Minus!  
Das war nicht einmal „Rechtsbeugung“ sondern das war so bescheuert, dass ich mich fragen muss, wie ist diese Person Richterin geworden?  
Das Schlimme, die kapiert rein gar nichts. Ich habe Ihr hundert Mal erklärt, dass Richter verpflichtet sind das Urteil zu unterschreiben. Das schreibt sogar die ZPO § 315 „Unterschrift der Richter“ vor!   
  
(1) 1Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.2Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies unter Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem ältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt.
(2) 1Ein Urteil, das in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, verkündet wird, ist vor Ablauf von drei Wochen, vom Tage der Verkündung an gerechnet, vollständig abgefasst der Geschäftsstelle zu übermitteln. 2Kann dies ausnahmsweise nicht geschehen, so ist innerhalb dieser Frist das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe der Geschäftsstelle zu übermitteln. 3In diesem Fall sind Tatbestand und Entscheidungsgründe alsbald nachträglich anzufertigen, von den Richtern besonders zu unterschreiben und der Geschäftsstelle zu übermitteln.
(3) 1Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat auf dem Urteil den Tag der Verkündung oder der Zustellung nach § 310 Abs. 3 zu vermerken und diesen Vermerk zu unterschreiben. 2Werden die Prozessakten elektronisch geführt, hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den Vermerk in einem gesonderten Dokument festzuhalten. 3Das Dokument ist mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.
Quelle:  https://dejure.org/gesetze/ZPO/315.html  
30. So, es reicht. Ich sende Ihnen nochmals das Urteil der Richterin Ingrid Gebauer und verlange eine ausführliche Erklärung. Ich verlange die Annulierung dieses schwachsinnigen Urteils der Frau Ingrid Gebauer vom 28.02.2019. Ich stelle Strafantrag, Strafanzeige wegen Rechtsbeugung § 339 im schwersten Fall mit Schadenersatzforderungen über 50.000 EUR gegen Ihre Ehefrau Ingrid Gebauer zu stellen.
§ 339
Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Gegen den Herrn Thomas Köhler, Rechtsanwalt in Oebisfelde erweitere ich meine Strafanzeige (Anlage SA1) um einen weiteren Teil.
Ich stelle Strafanzeige, wegen Vollstreckung gegen Unschuldige, verbunden mit Rufmord, Diebstahl, Verleumdung, Kreditgefährdung im schweren Fall.  
Ich beantrage eine Freiheitsstrafe, Ersatzweise einen Schadenersatzzahlung in Höhe von 50.000 EUR als angemessen.   
§ 345 Vollstreckung gegen Unschuldige
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist, eine solche Strafe, Maßregel oder Verwahrung vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Handelt der Täter leichtfertig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(3) 1Wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Strafe oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, eine Strafe oder Maßnahme vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2Ebenso wird bestraft, wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung
1.
eines Jugendarrestes,
2.
einer Geldbuße oder Nebenfolge nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht,
3.
eines Ordnungsgeldes oder einer Ordnungshaft oder
4.
einer Disziplinarmaßnahme oder einer ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Maßnahme
berufen ist, eine solche Rechtsfolge vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf. 3Der Versuch ist strafbar.
Für meine Arbeit berechne ich dem Leiter der Behörde, Staatsanwaltschaft Magdeburg Arbeitskosten vom 1000,00 EUR. Zuzüglich 0,50 EUR pro Kopie der Anlagen.  
100 Kopien liegen bei. Kosten 50,00 EUR. Post und Porto 20,00 EUR.
Die Rechnungs-Nr. Ist 055/2019. Ich bitte um Überweisung des Betrages von  
1070,00 EUR (inkl. 19% MwSt) bis zum 15.04.2019 auf das Girokonto:
Viola D.
Kreissparkasse Börde  
IBAN: DE36 81*******5 78
BIC: NO++++HDL
Bei Zahlungsverzug fallen pro Monat Verzugszinsen von 5% an. Keine Mahnung, sondern umgehend Mahnantrag und Vollstreckungs-Bescheid zugestellt.   
Im Falle der Rücksendung der Original-Unterlagen  verzichte auf eine Rechnung an Sie,  
Werter Herr Jörg Wilkmann,ich erwarte eine Antwort vom Leiter der Behörde. Gegen Sie bitte Ihren vollständigen Namen an. Vergessen Sie die Unterschrift nicht. Persönlich und im Original mit Dienstsiegel.  
Bei Nichterfüllung meines Anliegens werde ich dieses Schreiben zunächst der Öffentlichkeit zugänglich machen. Ich werde mir vorbehalten Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen.  
Dieses Schreiben bezieht auch das Schreiben des Oberstaatsanwalt Gebauer im Fall meiner Anzeige wegen Rechtsbeugung durch die Richterin Miriam Soehring vom Landgericht Magdeburg mit ein.  
Und vergessen Sie nicht , auf jeden Punkt der 30 Absätze zu antworten.   
Ansonsten gelten die AGB von Düsti‘s Computer-Shop. Siehe: http://al-di.com bzw.  
https://aldicomputer.com . Vielen Dank für Ihren Einkauf.  

Mit freundlichem Gruß
Horst-Gerhard Düsterhöft
CEO Firma DÜSTI‘s Computer-Shop Oebisfelde,
Rechtsvertreter der Familie Viola & Horst-Gerhard Düsterhöft